Förderprogramme

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokulur

Antragsfrist: 02.05.2023 bzw. 02.11.2023

Der Fonds Soziokultur stellt Projektmittel für Kulturelle Initiativen, Kulturakteur*innen und Einrichtungen, die sich im Jahr 2022 mit gesellschaftspolitisch wichtigen Fragen künstlerisch auseinandersetzen möchten und dabei Laien aktiv in die Projektaktivitäten einbeziehen, zur Verfügung. Beantragt werden können bis zu 30.000 Euro, allerdings maximal 80% der förderfähigen Projektgesamtkosten.

Die Förderung des Fonds Soziokultur soll zu Experimenten zwischen Kunst und Gesellschaft, Kultur und Menschen motivieren, die auch für andere Einrichtungen und Initiativen von Interesse sein können. Die Projekte sollen Modellcharakter besitzen.

Antragstellung: online über die Webseite des Fonds Soziokultur

Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen

Antragsfrist: 02.05.2023 bzw. 02.11.2023

Der Fonds Soziokultur schreibt ebenfalls die U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen aus. Im Fokus stehen hier junge Akteur*innen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste Projektverantwortung übernehmen möchten. Die Altersgrenze gilt nicht für die Zielgruppe, sondern für die Projektverantwortlichen.

Die Förderhöchstsumme beträgt 4.000 Euro je Projekt, allerdings maximal 80 % der Projektgesamtkosten. Es entscheidet ein junge Jury über die Vergabe der Fördermittel.

Vereine können den Antrag stellvertretend für Jugendliche stellen, wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt. Es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.

Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html

Innovationsfonds Kunst

Antragsfrist: 07.05.2023

Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Der Innovationsfonds Kunst 2023 wird im Umfang von 1,125 Mio. Euro ausgeschrieben.

Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte, die in Bezug auf folgende Themen neue Wege beschreiten: Zielgruppen, Spielorte, Inhalte, Beteiligungsstrategien, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Ansätze. Zudem ist eine überregionale Sichtbarkeit der Projekte wünschenswert.

Für die Ausschreibungsrunde 2023 werden außerdem Projekte mit einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Umsetzungskonzept zusätzlich gefördert. Sie können bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen in diesem Bereich ansetzen (ausgenommen Kosten für Baumaßnahmen). Leitlinie hierfür ist die Handreichung „Green Culture“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular.
Die Antragsfrist endet am Sonntag, 7. Mai 2023.

Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.

Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2023 adäquat beantworten zu können, werden für alle Antragsteller zwei kostenfreie Förderberatungen per Webex angeboten (eine Anmeldung nicht erforderlich). Die Termine für die Online-Beratung werden hier in Kürze bekannt gegeben.

Ausschreibung
Orientierungshilfe Honorarempfehlungen für Künstlerinnen und Künstler
FAQs Innovationsfonds Kunst 2023
Richtlinie Innovationsfonds Kunst 2023

Weitere Informationen: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen

 

>>Weiterkommen!<<

Antragsfrist: 30.06.2023

Das Förderprogramm "Weiterkommen" des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg geht in die dritte Ausschreibungs-/Förderrunde.

»Weiterkommen!« ist ein Förderprogramm, das seinen Schwerpunkt auf Prozesse, auf das Aufgreifen von Impulsen und auf Vernetzung legt, und Sie dabei unterstützen soll, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen. Im Rahmen von »Weiterkommen!« werden prozesshafte Vorhaben gefördert, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen.

Ihr Vorhaben können Sie mit »Weiterkommen!« entwickeln (Phase 1) und ggf. auch erproben (Phase 2). Am Ende muss kein fertiges Produkt stehen: Keine künstlerische Produktion, „die auf die Bühne muss“, keine Ausstellung, Aufführung, Eröffnung, Vor- oder Darstellung. Aber Sie und mit Ihnen die Kulturelle Teilhabe der Menschen in Baden-Württemberg sollen weitergekommen sein!

Die Rahmenbedingungen auf einen Blick

Übersicht:
Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten.

Das Programm fördert zwei Phasen:
1.    Konzeptentwicklung
2.    Erprobung

Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden. Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 25.000€.
Bei einem Antrag nur für die Phase 1 liegt die maximale Fördersumme bei 20.000€.

Voraussetzungen:
Sie arbeiten in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den die Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig ist? Dann können Sie einen Antrag stellen, gemeinsam als Team. Das Team stellt sich bei Antragstellung mit einem kurzen Video (max. 60 Sek.) vor.

NEU: Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe setzt sich dafür ein, Barrieren zu senken. Mindestens 10% der Fördersumme sind dafür aufzuwenden. Mehr Details in den FAQs.

Zeitrahmen:
Bewerbungsfrist ist Freitag, 30.06.2023
Beginn des Vorhabens ab 01.10.2023
Ende des Vorhabens ist 31.12.2024
Die Jurysitzung, in der über die Anträge beschieden wird, findet Ende Juli statt

Beratungstermine:
Folgende Termine stehen Ihnen für eine Online-Beratung zur Verfügung:
•    Freitag, 28.04.2023, 11:00-12:00 Uhr
•    Dienstag, 09.05.2023, 18:00-19:00 Uhr
•    Dienstag, 16.05.2023, 09:00-10:00 Uhr
•    Montag, 05.06.2023, 17:30-18:30 Uhr
•    Mittwoch, 14.06.2023, 12:00-13:00 Uhr
•    Dienstag, 20.06.2023, 10:00-11:00 Uhr

Hier gelangen Sie zur Anmeldung für die Online-Beratung: Anmeldung

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) – Weiterkommen 3

Nouveaux horizons

Antragsfrist: 31.03.2023 bzw. 31.10.2023

Die Baden-Württemberg Stiftung unterstützt im Rahmen von Nouveaux horizons gemeinnützige Projekte von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren in den Bereichen Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft mit Bezug zu Frankreich. Es werden Projekte von gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen oder kommunalen Trägern mit Sitz in Baden-Württemberg gefördert, die mit einem Projektpartner aus Frankreich und optional mit einem dritten internationalen Projektpartner zusammenarbeiten.

Das Programm möchte gezielt eine Vielfalt von Projekten fördern und ist daher in zwei Förderkomponenten (Informationen hierzu in der Ausschreibung) aufgeteilt, die sich nach den beantragten Fördersummen unterscheiden.

Förderkomonente A:

  • Interkultureller Austausch und Völkerverständigung von Jugendlichen und Erwachsenen (Vernetzung)
  • Literatur, Kunst, Musik (Wahrnehmung Frankreichs und französischer Kultur)
  • Zivilgesellschaftliche Förderung kommunaler Partnerschaften (Aufbau neuer / Weiterentwicklung bestehender Partnerschaften), z.B. Sport, freiwillige Feuerwehr, Austausch zu relevanten Themen

Förderkomponente B (zusätzlich zu den o.g. Bereichen):

  • Innovative Konzepte zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung, Mobilität von Auszubildenden
  • Innovative Förderung des Spracherwerbs
  • Erfahrungsaustausch über Herangehensweisen an relevante Themen (Stärkung europäischer Gedanke, Übergang Schule-Beruf, Postkolonialismus...)

In der Förderkomponente A findet die Begutachtung fortlaufend statt. Für die Förderkomponente B gelten für die Begutachtung zwei Antragsfristen pro Jahr: 31. März und 31. Oktober.

Weitere Informationen: Nouveaux horizons

Mikroprojektefonds

Der Mikroprojektefonds fördert Projekte aller Lebensbereiche mit Bezug zu den Aktionsfeldern der Partnerschafts-Konzeption. Einzelne Projekte werden dabei mit einer Summe zwischen 500 und 6.000 Euro gefördert. Wichtig ist, dass der baden-württembergisch-französische Austausch im Mittelpunkt steht – ob physisch, digital oder in sonstigen innovativen Kommunikationsformaten.

Für das Land Baden-Württemberg nimmt die Kooperation mit seinen französischen Nachbarn einen hohen Stellenwert ein. Die baden-württembergisch-französischen Beziehungen leben seit über fünfzig Jahren vom Engagement und dem Herzblut, das Bürgerinnen und Bürger grenzüberschreitend einsetzen, um diese europäische Freundschaft tagtäglich zu befruchten und zu leben. Die Beziehungen und die Kooperation, die zwischen Baden-Württemberg und dem französischen Nachbarn gewachsen sind, erstrecken sich in alle Lebensbereiche. Diese Vielseitigkeit der Begegnungen und Austausche in der baden-württembergisch-französische Zusammenarbeit möchte das Land ganz gezielt mit dem Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich stärken und fördern.

Gefördert werden Projekte und Initiativen, die den baden-württembergisch-französischen Austausch und die Zusammenarbeit fördern und Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus Frankreich und Baden-Württemberg ermöglichen. Der Fonds fördert nicht nur direkte Begegnungen vor Ort, sondern auch den digitalen Austausch oder andere mediale Formate und Kommunikationsformen, gerade auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Förderhöhe und Art der Förderung:
Der Mikroprojektefonds fördert Projekte mit einem Zuschussvolumen von 500 Euro bis max. 6.000 Euro. Das Einbringen eines Eigenanteils der Antragsteller in Form von Geldmitteln in Höhe von mindestens 10% der Gesamtkosten des Projekts wird vorausgesetzt.

Anträge auf Förderung können fortlaufend gestellt werden. Ihren Antrag reichen Sie bitte mindestens drei Wochen vor Projektbeginn ein. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Begonnen ist ein Projekt, wenn mündliche oder schriftliche vertragliche Verpflichtungen zum Projekt eingegangen wurden, bevor Sie eine schriftliche Zusage erhalten haben (in Form des Zuwendungsbescheids).
Der Fonds bezuschusst ausschließlich Sachkosten wie beispielsweise Übersetzungs- und Druckkosten, Raum- oder Reisekosten sowie IT-Ausgaben.

Weitere Informationen:
https://vivelawir.eu/mikroprojektefonds/

 

Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert alle, die sich aktiv für eine starke europäische Zivilgesellschaft einsetzen. Deutsch-französische Projekte, die uns einander näherbringen. Begegnungen über Generationen und Grenzen hinweg.

Gefördert werden können Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und der französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

Förderfähige Projekte können sich einem der folgenden Themenfelder widmen:
•    Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
•    Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
•    Demokratie und Menschenrechte,
•    Europäische Integration/Europa,
•    Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
•    Musik, Kunst und Kultur,
•    Gesundheit und Sport,
•    Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
•    soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
•    Digitalisierung.

Weitere Informationen: www.buergerfonds.eu

 

Förderfonds für Kita- und Schulfördervereine

Die Stiftung Bildung möchte ehrenamtliches Engagement an Kindergarten und Schule stärken. Mit Förderfonds zu verschiedenen Themen wird eine unkomplizierte und niedrigschwellige Projektförderung angeboten, mit der Kita- und Schulfördervereine ihr Vorhaben im Rahmen bis zu 5.000 Euro umsetzen können.

Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.

In Ausnahmefällen ist eine Förderung auch über eine Kooperation mit einem gemeinnützigen Verein möglich. Ein Freistellungsbescheid wird benötigt.

Weitere Informationen: https://www.stiftungbildung.org/antragsstellung/

Weitere informative Seiten

Bundesmusikverband Chor & Orchester

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg - Kulturförderung

 

In Bezug auf die Corona-Pandemie:

Bundesregierung: Unterstützung für Künstler und Kreative - Die Maßnahmen im Überblick

Darstellung der Corona-Finanzhilfen auf den Seiten des K3-Büro: Finanzhilfen für Kultur- und Kreativschaffende in der Corona-Krise

Übersicht über die verschiedenen Corona-Hilfsprogramme von Land und Bund auf den Seiten der MFG Medien- und Filmgesellschaft BW: Informationsseite Corona-Pandemie | MFG Kreativ

Förderberatung für Projekte mit Kindern und Jugendlichen im Chor 2022

Ich bin Anna-Lena Schreier, Kulturmanagerin aus Heddesheim. Mit Chorsingen im idyllischen Nordschwarzwald groß geworden, freue ich mich sehr ab sofort im Auftrag der Deutschen Chorjugend für die Baden-Württemberger Chorverbände aktiv zu sein.

Ihr habt Ideen, nur leider fehlt es aktuell einfach an Geld in der Chorkasse? Ihr wollt eurem Kinder- und Jugendchor einfach mal wieder etwas Abwechslung bieten und wisst aber noch nicht wie? Oder habt sogar bereits ein Projekt geplant, nur fehlt noch die passende Förderung?

Egal, ob Impulstag, Großprojekt, Wochenendfreizeit, Sommerlager, Workshop-Serie oder ein gemeinsamer Chorausflug ins Grüne.

Mit dem Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt.“ unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen außerhalb des Schulunterrichts zurückzugewinnen.

Nutzt die Chance und beantragt mit eurem Chor- und/oder Singprojekt eine finanzielle Förderung für ein Probenwochenende, eine Ferienfreizeit, internationale Begegnungen, Workshops, Jugendleiter:innenausbildung und für vieles mehr!

Ihr habt Fragen oder Ideen?

Dann meldet euch gerne einfach unverbindlich bei mir unter aufleben@chor-in-bw.de

 

Badischer Chorverband 1862