• Fröhliche Weihnachten

    und alles Gute für 2024 wünschen
    wir allen Sängerinnen und Sängern, allen Chorleiterinnen
    und Chorleitern sowie allen in den Vereinsverwaltungen Tätigen

    Die BCV-Geschäftsstelle in
    Karlsruhe bleibt vom
    27. Dezember bis 2. Januar
    geschlossen.

  • Mentorenprogramme

    Weitere Informationen:

    Musiklotsen
    Musikmentoren
    Singen mit Kindern

  • Aus Chorakademie-BW wird Chorbildung-BW

    Wir freuen uns, Ihnen ab sofort die neue Internetpräsenz der Chorbildung Baden-Württemberg  präsentieren zu können:

    chorbildung-bw.de

  • Adventsmusik im ganzen Land

    Seit dem 11. September 2023 können wieder Konzerte unter

    www.adventsmusik-bw.de

    eintragen werden.

     

     

    Vorlagen für Flyer und Plakate

  • Der Landesmusikverband Baden-Württemberg tritt neu auf

    www.landesmusikverband-bw.de

  • Zukunft.Musik.Gestalten

    Unter diesem Titel hat das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK ein umfangreiches Angebot zur Weiterentwicklung von Ensembles und Vereinen erstellt.

    Alle Materialien können Sie hier herunterladen:

    frag-amu.de/materialien/

  • Tag der Kinderstimme

    Ein Tag zum Mitmachen, Zuhören und Austauschen

     

    weitere Informationen

  • Spirit of Brotherhood - Virtual Choir

    Das Video von unserem virtuellen Chorprojekt „Spirit of Brotherhood“ wurde veröffentlicht.

    www.spiritofbrotherhood.de

     

Weitere Neuigkeiten

Neuregelungen zum Transparenzregister: Eintrag und Gebührenbefreiung

11.10.2021

Seit dem 1. August gelten für gemeinnützige Vereine neue, vereinfachte Regelungen für das Transparenzregister (siehe auch "Weitere Neuigkeiten" vom 11.06.2021). Nachfolgend ein paar konkretere Informationen als Nachtrag hierzu:

Eingetragene gemeinnützige Vereine werden ab sofort automatisch in das Transparenzregister aufgenommen und müssen sich nicht mehr eigenständig bei diesem registrieren. Die Daten des Vereins werden dazu aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen. Voraussetzung ist, dass die Einträge im Vereinsregister aktuell gehalten werden, also Änderungen von Vorständen, Wohnorten etc. vermerkt werden – Achtung: Es drohen Bußgelder, wenn die Daten im Vereinsregister sich als nicht aktuell herausstellen. Ausnahmen gelten für Vorstände mit einer anderen als der deutschen bzw. einer doppelten Staatsbürgerschaft oder mit Wohnsitz im Ausland. Diese Informationen müssen weiterhin auch dem Transparenzregister gemeldet werden.

Außerdem wird die Antragsstellung zur Gebührenbefreiung vereinfacht. Um die jährliche Gebühr in Höhe von 4,80 € nicht zahlen zu müssen, reicht zukünftig ein einmaliger Antrag für die Jahre 2021 bis 2024 aus. Allen eingetragenen Vereinen wird dafür in den nächsten Monaten postalisch vom Bundesanzeiger Verlag ein entsprechendes Formular zugeschickt. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesanzeiger Verlag außerdem zum Download auf www.transparenzregister.de bereitstehen. Noch bis 30. Juni 2022 ist es damit dann möglich, die Gebührenbefreiung für den Zeitraum einschließlich 2021 zu beantragen – ganz ohne Einsendung von Nachweisen. Vereinen, die bereits eine Befreiung für 2021 beantragt haben, wird empfohlen, das neue Formular noch einmal auszufüllen. Wer noch auf Bestätigung für seinen Antrag für das Jahr 2020 wartet, wird diese dann ebenfalls noch erhalten. Der Bund arbeitet daran, bis zum Jahr 2025 ein Gemeinnützigkeitsregister aufzubauen, das dann einen automatischen Abgleich mit dem Transparenzregister und eine automatische Gebührenbefreiung ermöglicht.

Weitere Informationen und kostenfreie Webinare zum Thema auf www.transparenzregister.de

 


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Badischer Chorverband 1862